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Heizverbot_WOAufgrund der anhaltenden Trockenheit wurde von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg eine Verordnung erlassen, die das Entzünden von Feuer und das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich im gesamten Bezirk Wolfsberg verbietet.

Die erlassene Verodnung gilt vom 28.12.2015 bis auf Widerruf und kann unter unten stehenden Link heruntergeladen werden.